Hol Dir das Beste aus beiden Heiztechniken mit der modernen Hybrid-Infrarotheizung mit Kippschutz von tectake. Da bei diesem System nicht nur die Luft, sondern Gegenstände und Personen auch direkt erwärmt werden, sparst Du sowohl Zeit als auch Energie. Neben den verschiedenen Einstellungsmöglichkeiten für den Tages- und Wochenverlauf registriert der innovative Heizkörper plötzlichen Temperaturabfall und reagiert dementsprechend. Die äußerst flache Konstruktion kann entweder mobil mit dem mitgelieferten Ständer auf dem Boden platziert oder sicher an Wand oder Decke geschraubt werden – erlebe das Gefühl von sanfter Wärme mit der leistungsstarken Hybrid-Infrarotheizplatte von tectake.
Highlights
- Rahmenlose und geräuschlose Hybrid-Infrarotheizung mit hohem Wirkungsgrad
- Integriertes Steuergerät mit Thermostat, LCD-Display und großer Programmwahl
- Mit Kipp- und Überhitzungsschutz und Erkennung von plötzlichem Temperaturabfall
- Schnelle und einfache Wand- oder Deckenmontage (vertikal und horizontal)
- Leicht zu reinigen
- Inklusive Tragegriff und Ständer
- Farbe: weiß
Technische Details
- Totalmaße (BxTxH): ca. 1400 x 25 x 600 mm
- Leistung: 1100 W
- Netzanschluss: 230 V / 50 Hz
- Wirkungsgrad: 98 %
- Oberflächentemperatur: 95 - 105°C
- Heizbereich: 5 - 30° C
- Raumgröße: 18 - 26 m²
- Schutzklasse: IP 24
- Kabellänge: ca. 1,9 m
- Wand-/Deckenabstand: ca. 3 cm
- Gewicht: ca. 15,15 kg
- Material: Metall, Kunststoff
Lieferumfang
- Hybrid-Infrarotheizung
- Montagematerial
- Bedienungsanleitung
- Ständer
Hinweis:
Hinweis auf ElektroG
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
://cdn.tectake.de/media/wysiwyg/batterie_1.png" title="muelltonne" alt="mueltonne" /> Sofern Batterien Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, findest Du das jeweilige chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Abfalltonnen-Symbols.
::://cdn.tectake.de/media/wysiwyg/batterie_1.png" title="muelltonne" alt="mueltonne" /> 2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können