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welche dokumente benötige ich?
Sollte Dein Unternehmensnachweis älter als ein Jahr sein, reiche bitte zusätzlich ein offizielles Dokument ein (nicht älter als 1 Jahr bzw. bei digital übermittelten Steuerdokumenten nicht älter als 3 Monate), durch das ersichtlich ist, dass das Gewerbe noch existiert. Dies kann z. B. sein: Letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt mit geschwärzten Umsätzen oder ein Zweizeiler von Ihrem Steuerberater.
Umsatzsteuerpflichtig: letzte Umsatzsteuervoranmeldung (vom letzten Quartal mit geschwärzten Umsätzen) mit Sendungsdatum und Sendungsuhrzeit (bei Online-Übermittlung z.B. per Elster, Sendungsdatum nicht älter als 3 Monate), wobei die Umsätze geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater (nicht älter als ein Jahr), aus der hervorgeht, dass aktuell Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden und unter welcher Steuernummer er bei seinem Finanzamt geführt wird.
Nicht umsatzsteuerpflichtig: letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und 2). Wichtig ist in diesem Fall, dass das auf dem Bescheid vermerkte Datum der Ausstellung nicht älter als ein Jahr ist und dass wir auf dem Bescheid eindeutig die Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" ersehen können, wobei die Umsätze selbstverständlich geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater
Nicht umsatzsteuerpflichtig: letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (Seite 1 und 2). Wichtig ist in diesem Fall, dass das auf dem Bescheid vermerkte Datum der Ausstellung nicht älter als ein Jahr ist und dass wir auf dem Bescheid eindeutig die Rubrik "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" ersehen können, wobei die Umsätze selbstverständlich geschwärzt werden dürfen oder eine Bescheinigung vom Steuerberater
Bescheinigung der Trägerschaft, aus der die Zeichnungsberechtigung hervorgeht und gegebenenfalls eine Vollmacht des Zahlungsberechtigten.
Häufige fRAGEN
Ja, folgende Möglichkeiten hast Du um bei METRO einzukaufen:
- Als Geschäftskunde kannst Du im METRO Markt und im Onlineshop einkaufen
- Als Privatkunde kannst Du nur im METRO Onlineshop einkaufen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten Einkaufsvollmachten für Mitarbeitende oder andere Personen auszustellen:
- Einmalige Papiervollmacht
- Temporäre digitale Vollmacht
- Dauerhafte digitale Vollmacht
- Dauerhafte Papiervollmacht
Ausführliche Informationen sind hier.
Mit einem myMETRO Online-Kundenkonto kannst Du auch gerne in unserem Onlineshop einkaufen.
Kein Problem! In Deiner METRO App kannst Du unkompliziert Deine Kundenkarte hinterlegen. Falls nicht erhältst Du am Kundeneingang einen Tagesausweis von unseren Kolleginnen und Kollegen.
Ob eingetragen oder nicht, Vereine sind in der METRO immer gerne gesehen. Nutze jetzt unsere Vorteile und werde METRO Kunde! Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Du eine Person dauerhaft mit Deinem Einkauf beauftragen möchten, lasse diese als Einkaufsberechtigte in Deinen Kundendaten registrieren. Wie Du eine dauerhafte Vollmacht ausstellen können, findest Du hier.