geschäftsbeingungen der metro deutschland gmbh & ihrer tochtergesellschaften

  1. Die von METRO angebotenen Waren sind nur für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt.
  2. Die aufgeführten Einkaufsberechtigten und/oder andere, ausdrücklich benannte Vollmachtspersonen sind umfassend bevollmächtigt, für den Kunden - und zwar ausschließlich für diesen - einzukaufen. Diese Bevollmächtigung umfasst auch, dass der Kunde für Verbindlichkeiten, die durch seine Einkaufsberechtigten geschaffen werden, gegenüber Metro einzustehen hat. Der Zutritt zum METRO Großmarkt ist den Einkaufsberechtigten nur mit einer gültigen METRO Kundenkarte gestattet. Sie dürfen sich von einer Begleitperson ausschließlich zur Hilfeleistung begleiten lassen. Der Kunde haftet für alle schuldhaft verursachten Missbräuche der Kundenkarte und die hieraus METRO entstehenden Schäden, auch wenn sie von einer Begleitperson des Einkaufsberechtigten hervorgerufen wurden.
  3. Der Kunde kann sich auf einen Verlust der Kundenkarte nur berufen, wenn er den Verlust unverzüglich schriftlich oder telefonisch mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung angezeigt hat. Bei Änderung der Geschäftstätigkeit, der Kommunikationswege (kaufmännische E-Mail, Fax, Telefon etc.) oder der Anschrift ist der Kunde zur sofortigen schriftlichen Mitteilung, bei Änderung der Einkaufsberechtigung oder bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit zur sofortigen und unaufgeforderten Rückgabe der Kundenkarte verpflichtet.
  4. METRO behält sich vor, als Vertragsstrafe den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und/oder vom Kunden die Zahlung von EUR 1.500,- zu verlangen, wenn a) dieser anderen als seinen Einkaufsberechtigten bzw. ausdrücklich von ihm bevollmächtigten Personen die Kundenkarte zwecks Einkaufs bei METRO überlässt oder b) unter Vorlage seiner Kundenkarte im METRO Großmarkt Waren, die seiner gewerblichen bzw. selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden können, erworben werden oder c) die Kundenkarte bei Aufgabe der Geschäftstätigkeit nicht unaufgefordert an METRO zurückgegeben wird.
  5. Die Kundenkarte bleibt Eigentum von METRO. METRO kann die Kundenkarte ohne Angabe von Gründen jederzeit einziehen.
  6. Das Parken auf dem METRO Gelände, das Betreten des METRO Großmarktes und das Benutzen von Transportmitteln innerhalb des METRO Großmarktes oder -Geländes geschehen auf eigene Gefahr des Kunden. Das Mitführen von Taschen oder Behältnissen sowie von optischen, akustischen oder sonstigen Aufzeichnungsgeräten in den Großmarkt ist nicht gestattet.
  7. Wer Originalgebinde oder Verpackungen aufreißt oder beschädigt, ist zu deren Abnahme verpflichtet.
  8. Mit der Bezahlung bestätigt der Kunde den Empfang der gekauften Ware. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von METRO. METRO wird vor Einräumung einer Kreditlinie zum Zwecke der Bonitätsprüfung Wirtschaftsauskünfte bei zur Auskunft berechtigten Stellen einholen. Die aus einem etwaigen Wiederverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an METRO ab. Der Kunde haftet im Übrigen für jede Zahlungsart des Einkaufsberechtigten, z. B. Kreditkauf, Lastschrift. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (Rücklastschrift, Zahlungsverzug, etc.) kann METRO die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Im Falle des Bekanntwerdens einer Rücklastschrift oder bei Überschreiten eines gewährten Zahlungszieles werden sämtliche offenstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig.
  9. Bei Sachmängeln beschränkt sich das Recht des Kunden nach Wahl von METRO auf Beseitigung des Mangels oder Austausch gegen eine mangelfreie Sache; erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder bei Ausbleiben der Ersatzlieferung kann eine Herabsetzung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag vorgenommen werden. Diese Regelung gilt nicht bei Beanstandung von Ware, die der Kunde wiederverkauft.
  10. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig.
  11. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können im Betrieb eingesehen werden bzw. auf Wunsch des Kunden diesem ausgehändigt werden.
  12. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der METRO werden durch Aushang am Kundeneingang bekanntgegeben. 
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