Entwicklung
Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen. Das Hygiene-Training erfüllt die rechtlichen Anforderungen zur Schulung Ihrer Mitarbeiter nach der Lebensmittel-hygieneverordnung und nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dennoch solltest Du auf folgendes achten:
Diese Schulung ersetzt nicht die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) beim Gesundheitsamt.
Gesetzliche Bestimmungen
Die EG-Verordnung 852/2004 der Lebensmittelhygienischen Gesetzgebung schreibt vor, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Fragen der Lebensmittelhygiene und HACCP geschult werden müssen.
§43 Abs. 4 und 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fordert, dass Beschäftigte über Tätigkeitsverbote und die Verpflichtung, Ihren Arbeitgeber bei Auftreten von bestimmten Erkrankungen zu informieren, belehrt werden.
Urheberecht und Haftung
Urheberrecht:
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Haftung:
Lehrprogramm gemäß § 14 JuSchG. Die Inhalte dieses Programms sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die METRO Deutschland GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.