Hygienetrainings

Hygiene ist in der Gastronomie das A und O. Neben der Erstellung und Umsetzung des HACCP-Konzeptes sind auch regelmäßige Hygieneschulungen notwendig. Lebensmittelhygiene ist gesetzlich geregelt und die Schulung des Personals, das in Berührung mit Lebensmittel kommt, verpflichtend. Eine Hygieneschulung dient als Nachweis der Qualifikation des Personals und muss jährlich durchgeführt werden. Alle zwei Jahre muss zudem eine Infektionsschutzbelehrung erfolgen.

Hygienetrainings
Infektionsschutzbelehrung

Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt den Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten – d.h. bei welchen übertragbaren Krankheiten welche Informationen an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. 

Alle Personen, die im Betrieb im direkten oder indirekten Kontakt mit Lebensmitteln stehen, müssen diese Krankheiten erkennen und sich im Ernstfall korrekt verhalten. Daher ist eine Erstbelehrung nach IfSG für diese Personen verpflichtend.

Erstbelehrung

Erst- und Folgebelehrung

Die Erstbelehrung nach IfSG wird vom Gesundheitsamt durchgeführt. Die Teilnahme wird bescheinigt und dient sowohl den Teilnehmenden als auch dem Arbeitgeber als Nachweis für die Erstbelehrung. 

Die Erstbelehrung muss nur einmalig durchgeführt werden, sofern sie beim ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate ist. Dann behält sie lebenslange Gültigkeit.

Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, spätestens alle zwei Jahre eine sogenannte Folgebelehrung durchzuführen und zu dokumentieren (z.B. durch eine Unterschriftenliste). Ziel ist es die Inhalte nochmal aufzufrischen.

 

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Hygieneschulung

Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen neben dem IfSG grundlegende Regeln der Personal-, Lebensmittel- und Betriebshygiene kennen. Dafür organisiert der Betrieb regelmäßig Schulungen. Diese können intern oder extern durchgeführt werden.

Inhalte sind neben den oben genannten Themen zum Beispiel Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie. Hier geht es um Übertragungsmöglichkeiten und sogenannte „Kontaminationsquellen“ während der täglichen Arbeit. Auch die verschiedenen Arten von Mikroorganismen und die Unterschiede einer Tröpfchen-, Kontakt- oder Schmierinfektion werden erklärt. Vor allem aber sind Hinweise zur richtigen Trennung einzelner Bereiche (sogenannte Hygienezonen) sowie zur Reinigung und Desinfektion ein wichtiger Bestandteil solcher Schulungen.

Ob die Inhalte verstanden wurden, wird durch eine Erfolgskontrolle geprüft (z.B. durch einen Fragebogen). Die Nachweise über die Teilnahme an der Schulung bewahrt der Arbeitgeber auf.

Hygienetraining/-Konzept in Ihrem METRO Markt

In Kooperation mit Dr. Becher bieten wir Ihnen in unseren METRO Märkten die Möglichkeit, zertifizierte Hygiene-Trainings zu buchen. 
Unter der Marke Puravia erstellt Dr. Becher Ihr individuelles Hygienekonzept vor Ort. Diese Servicepakete sind individuell auf Sie zugeschnitten. Sie reichen von der Erstellung Ihres individuellen Hygienekonzeptes über die gezielte Auswahl einzelner Dienstleistungen wie das Einstellen Ihrer Geschirrspülmaschine bis hin zur Schulung Ihrer Mitarbeiter. Wählen Sie aus folgenden Leistungspaketen:

Puravia Komfort - Erstellung eines individuellen HACCP-Konzepts

  • Ermittlung der kritischen Kontrollpunkte
  • Erarbeitung individueller Checklisten für das Unternehmen
  • Individueller Reinigungs-/Desinfektionspläne mit freier Produktauswahl
  • Einstellung der Geschirr-/Gläserspülmaschine
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Wunsch
  • Bereitstellung von Unterlagen für die Folgebelehrung der Mitarbeiter
  • Einweisung und Übergabe des Hygienekonzeptes an den Verantwortlichen inklusive veränderbarer Dateien

Puravia Training:

  • Festlegung der Schwerpunkte der Schulung
  • Durchführung der (Inhouse)-Schulung zur Lebensmittelhygiene und nach dem Infektionsschutzgesetzes für bis zu 25 Personen
  • Dokumentation der Folgebelehrung nach HACCP-Standard 
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