Kennzeichnungspflichtige Allergene
Allergene müssen nicht nur auf verpackter, sondern auch auf loser Ware gekennzeichnet werden. Dadurch sind auch z.B. Restaurants, Kantinen oder Bäckereien in der Pflicht, Informationen über Allergene an Ihre Kunden weiterzugeben.

Allergene-Infos
Das Thema Allergene hat schon längst Einzug in den Küchenalltag gehalten. Die Anzahl an Betroffenen, die allergisch auf bestimmte Lebensmittel reagieren, steigt stetig. Dabei können allergische Reaktion von einer Vielzahl an Lebensmittel ausgelöst werden. Insgesamt können 14 Hauptallergene festgemacht werden, die für rund 90 Prozent aller allergischen und Überempfindlichkeitsreaktionen verantwortlich sind. Allergische Reaktionen können Reizungen und Schwellungen, Hautausschläge, Atemnot, Magen-Darm- oder Kreislaufbeschwerden sein. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung wird klar geregelt, wie die Information über die enthaltenen Allergene bereitgestellt werden muss, z.B. in der Speisekarte, in einem Aushang oder mündlich auf Nachfrage.